Konzept Schutzmassnahmen während der Covid-19 Pandemie

Konzept Schutzmassnahmen in von Hebammen betriebenen Einrichtungen während der Covid-19 Pandemie

Grundlage:
Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 22. April 2020

Das Schutzkonzept gilt für die Hebammenpraxis Frauenfeld GmbH, Grabenstrasse 23, 8500 Frauenfeld und ist auf die Räumlichkeiten und das aktuelle Angebot der Praxis angepasst. Es gilt für alle Anbieter der Hebammenpraxis Frauenfeld.

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